Aufstiegs-BAFÖG

Die Förderungshöchstsumme für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt 10.226 €. 50% der persönlichen Fördersumme wird derzeit vom Staat als Zuschuss vergeben, muss also nicht zurückgezahlt werden. 
Die restlichen 50% der Summe werden als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung werden zusätzlich 50% des genommenen Darlehens auf Antrag erlassen.

BEISPIELRECHNUNG

GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT

 

Lehrgangsgebühren                              3.595,00 €

- Lehrgangsmaterial                                     90,00 €

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Förderfähige Lehrgangskosten            3.505,00 €

 

Förderfähige Lehrgangskosten                3.505,00 €

- 50 % Förderung (BAföG)                         1.752,50 €

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Restliche Lehrgangskosten                     1.752,50 €

 

Restliche Lehrgangskosten                       1.752,50 €

- 50 Kredit (KfW)                                            876,25 €

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Eigenanteil                                                    876,25 €

 

Prüfungsgebühren*                                      500,00 €

- 50 % Zuschuss (KfW)                                  250,00 €

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Restliche Prüfungsgebühren                     250,00 €

 

Restliche Prüfungsgebühren                       250,00 €

- 50 % Kredit (KfW)                                        125,00 €

+ Eigenanteil                                                  876,25 €

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Eigenanteil zzgl. Prüfungsgebühren      1.001,25 €

 

SIE HABEN  3.003,75 € GESPART

 

Info: Die Förderung erhalten Sie unabhängig von Einkommen und Vermögen. Den Krediterlass erhalten Sie bei bestandener Prüfung und entsprechendem Antrag.

Weitere Informationen

Der Europäische Sozialfonds (ESF) Förderprogramm Fachkurse

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung.
Der ESF gehört neben dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und dem Kohäsionsfonds zu den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union. Ihr Ziel ist es, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt („Kohäsion“) in Europa zu festigen und die wirtschaftliche Entwicklung in sämtlichen EU-Ländern zu unterstützen.
In der aktuellen Förderperiode, die von 2022 bis 2027 reicht, orientiert sich die Förderung aus den Struktur- und Investitionsfonds eng an der Europa 2020-Strategie für Wachstum und Beschäftigung.

Weitere Infos

Der Europäische Sozialfonds (ESF) Förderprogramm betriebliche Weiterbildung

Mit diesem Förderprogramm zur betrieblichen Weiterbildung unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die baden-württembergische Wirtschaft, insbesondere die zahlreichen kleinen und mittleren Betriebe in Baden-Württemberg bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandmie. Viele Betriebe reagieren auf die Krise mit Kurzarbeit, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten. Es eröffnet sich die Chance, die freiwerdende Zeit für eine berufliche Qualifizierung zu nutzen, auch im Hinblick auf die neuen digitalen Herausforderungen und die langfristige Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaft. Damit werden die baden-württembergischen Betriebe in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit stabilisiert und gefestigt.
Mit diesem Programm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus baden-württembergische Betriebe und ihre Beschäftigten, um eine stabile Erholung der Betriebe zu unterstützen und zudem Beschäftigte und Betriebe auf die fortschreitende Digitalisierung und die langfristige Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaft vorzubereiten. Eine Bezuschussung der Kursgebühren soll betriebliche Weiterbildung attraktiver machen. Das Förderprogramm ergänzt die Fördermöglichkeiten der Arbeitsagenturen im niederschwelligen Bereich.

Weitere Infos

Infos zur Bildungszeit

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Freistellung von bis zu fünf Tagen pro Jahr, um an beruflichen und politischen Weiterbildungen teilzunehmen.
Seit dem 01. Juli 2015 gilt in Baden-Württemberg das neue Bildungszeitgesetz. Ziel ist es, die Beteiligung der Beschäftigten an Weiterbildungen zu erhöhen. 

Das baden-württembergische Ministerium für Finanzen und Wirtschaft stellt im Internet eine zentrale Informations-und Kommunikationsplattform bereit: 
Betriebe, Beschäftige und Bildungseinrichtungen finden unter www.bildungszeitgesetz.de unter anderem Merkblätter und Tipps zum Antrag. 

Die Weiterbildung muss bei einer anerkannten Bildungseinrichtgung durchgeführt werden. Das biz-Bildungszentrum des Handels hat diese Anerkennung als einer der ersten Träger erhalten.
Sollten Sie eine Bestätigung für Ihre Bildungszeit benötigen, komen Sie gerne auf uns zu.

Fördertipps

Bildungsprämie in Form eines Prämiengutscheins

Im Rahmen der Bildungsprämie sind Prämiengutscheine bis zu 500 Euro möglich. Voraussetzung ist eine vorangehende Beratung bei einer der bundesweit über 400 Beratungsstellen. Ausschlaggebend für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist das zu versteuernde Einkommen. Bei Alleinstehenden liegt die derzeitige Obergrenze bei 25.600 Euro bei gemeinsam Veranlagten bei 51.200 Euro. Kostenfreie telefonische Hotline: 0800 2623000

weitere Infos

Steuerliche Absetzbarkeit

Fort- und Weiterbildungskosten sind Fortbildungs- bzw. Werbungskosten und können steuerlich geltend gemacht werden. So können beispielsweise Fahrtgelder, Ausgaben für Fachliteratur und Prüfungsgebühren von der Steuer abgesetzt werden. Informationen erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.

Begabtenförderung Berufliche Bildung

Nach den Richtlinien der "Begabtenförderung Berufliche Bildung" sollen leistungsfähigen und leistungsbereiten jungen Berufstätigen nach der dualen Ausbildung spezielle Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer beruflichen Fähigkeiten eröffnet werden. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) Gemeinnützige GmbH 

Der Einfachheit halber wird auf der kompletten Homepage die männliche Form verwendet; sowohl die weibliche als auch non-binäre Form ist selbstverständlich eingeschlossen.