Kursangebot
Sachkenntnis freiverkäufliche Arzneimittel
Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen nur dann verkauft werden, wenn der Geschäftsinhaber oder das zuständige Verkaufspersonal die vom Arzneimittel-gesetz vorgeschriebene Sachkenntnis besitzt.
Der Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel ist lt. § 50 Arzneimittelgesetz (AMG) die Grundlage für den Handel mit Arzneimittel, die von der Apothekenpflicht ausgenommen sind. Er wird häufig auch als otc-, Kräuter-, oder Arzneischein bezeichnet. Dies gilt beispielsweise für Supermärkte ebenso wie für Drogerien, Drogeriemärkte, Reformhäuser und Zoofachgeschäfte. In der Prüfung müssen die Teilnehmer nachweisen, dass sie das Sortiment der freiverkäuflichen Arzneimittel kennen und die in diesem Mitteln verwendeten Pflanzen und Chemikalien sowie die Darreichungsformen beherrschen. Hierfür bereiten wir Sie gerne vor.
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